AGB



ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN



Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, kommen alle Aufträge ausschließlich zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Herstellers zustande. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.




1. Angebot, Lieferfristen


Angebote gelten 14 Tage und sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Liefertermin ist nur geschätzt. Wegen Rohstoffmangel auf dem Markt behalten wir uns eine Änderung des Liefertermins vor. Diesbezüglich übernimmt VEYLO keine zusätzlichen Kosten von Ihnen.


Nach erteilter Freigabe sind Änderungen nur bis zu 3 Tagen möglich. Bei späteren Änderungen behält sich der Hersteller eine Preisberichtigung und Lieferterminverschiebung vor.


Sollte der Käufer in Annahmeverzug kommen, so ist der Hersteller berechtigt, Mehraufwendungen zu verlangen (z.B. Lagergebühren).

 
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers.



2. Verpackung, Versand

Die Ware wird, soweit nicht anders vereinbart, auf Holzgestellen geliefert. Sie sind Einwegverpackungen und werden nicht zurückgenommen. Mehrwegverpackungen, wie Metallgestelle, die Eigentum des Herstellers sind, sollen unverzüglich an den Hersteller zurückgesendet werden.
Standard- Versandkosten:
– Lieferung in Deutschland: ab 1500,- € Auftragswert Netto frei Haus zu Firmensitz.
Lieferungen unter 1500,- € Auftragswert Netto zuzüglich Transportkosten 150,- € pro Lieferung.

– Lieferung nach Österreich: ab 3000,- € Auftragswert Netto frei Haus zu Firmensitz.
Lieferungen unter 3000,- € Auftragswert Netto zuzüglich Transportkosten 300,- € pro Lieferung.

– Lieferung in die Schweiz: ab 3000,- € Auftragswert Netto frei Haus zu Firmensitz.
Lieferungen unter 3000,- € Auftragswert Netto zuzüglich Transportkosten 200,- € pro Lieferung.

Die Transportkosten werden einem der gelieferten Aufträge beigerechnet.
Teillieferungen sind zulässig.
Wir können Ihnen einen LKW-Mitnahmestapler mit folgender Staffelung anbieten (Lieferung mit Gabelstapler ist nur eine Option, nur nach deutlichen Kundenwunsch möglich. Wegen Transportbeschränkungen in Österreich sind wir nicht in der Lage, die Lieferung in diesem Land mit Gabelstapler zu organisieren. In diesem Fall muss die Entladung vom Käufer organisiert werden):
– Bei Auftragswerten von bis zu 5 000 Euro netto berechnen wir eine Mitnahmestaplerpauschale von 300 Euro
– Bei Auftragswerten von 5000 Euro bis 10 000 Euro netto berechnen wir eine Mitnahmestaplerpauschale von 200 Euro
– Bei Auftragswerten von über 10 000 Euro netto auf Kundenwunsch berechnen wird Ihnen der Mitnahmestapler kostenlos zur Verfügung gestellt
Die Lieferungen erfolgen jeweils bis an den vereinbarten Lieferort. Sollte die Lieferung auf Ihren Wunsch auf mehrere Abladeorte verteilt werden, müssen wir die Information darüber 14 Tage vor dem geplanten Liefertermin erhalten. Die Aufteilung der Liefermenge auf mehrere Abladeorte unterliegt der 1500 Euro-Regel, dh. bei Abladeorten mit einem Wert der abzuladenden Fenster unter 1500 Euro netto berechnen wir eine zusätzliche Transportkostenpauschale von 150 Euro.
– Möchten Sie de
n Liefertermin verschieben, informieren Sie uns bitte spätestens 3 Wochen vor der geplanten KW, andernfalls behalten wir uns vor, die Lagerkosten Ihnen in Rechnung zu stellen.


3. Reklamation, Mängelrüge


Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind sofort nach Empfang der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken sowie durch schriftliche Anzeige innerhalb von 8 Kalendertagen an den Verkäufer zu rügen.

Alle offensichtlichen Mängel oder Transportschäden müssen unverzüglich dem Hersteller gemeldet werden anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer. Die Haftung für mechanische Schäden (besonders Glasbruch) nach Übergabe der Ware an den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Glasbruch ist vom Hersteller zu vertreten. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Werden vom Käufer oder Dritten doch Instandsetzung arbeiten oder Änderungen vorgenommen oder wird die Kaufsache unsachgemäß eingebaut, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Bei berechtigten Mängelrügen kann der Hersteller den Verkaufspreis mindern oder eine neue Ware innerhalb angemessener Frist liefern. Schadenersatzansprüche beschränken sich nur auf die Nachlieferung der neuen Ware. Eine weiter gehende Haftung ist ausgeschlossen.

Dichtungen in den PVC Fenstern sollen zwei mal pro Jahr gewartet werden, indem sie mit Vaseline oder Glycerin eingefettet werden.

Beschläge sollen durch Notregelung und Einfettung (ein mal pro Jahr) der mit dem Pfeil auf dem Bild Nr. markierten Stellen gewartet werden.



4. Hinweis zur Wohnungslüftung.

Ein ausreichender Luftwechsel muss gewährleistet sein, um zu hohe Kohlendioxidbelastung, Luftfeuchte, Schimmelbildung und zu hohe Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden. Die produzierten Fenster sind dicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gültigen Normen in bestimmten Fällen ein Lüftungskonzept erstellt werden muss. Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes obliegt dem Käufer.


5. Sonstiges

Konstruktionen mit dem Profilzylinder (Türen, Balkontüren, Schiebekonstruktionen) werden, soweit nicht anders vereinbart, mit Profilzylinder nur für Montagezwecke geliefert.


6. Gerichtsstand.

Der ausschließliche Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten der Parteien ist Hansestadt Lübeck.